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   VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16   

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https://dejure.org/2016,28945
VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16 (https://dejure.org/2016,28945)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.05.2016 - VK-SH 5/16 (https://dejure.org/2016,28945)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - VK-SH 5/16 (https://dejure.org/2016,28945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Im Nachprüfungsverfahren wird nur die Einhaltung des Vergaberechts geprüft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Bestehender Spielraum bei Vorgabe des Personalübergangs nach Art. 4 Abs. 5 VO 1370/2007

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Personalübernahme schützt den Altbetreiber nicht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg kann von

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16
    Im Vergabenachprüfungsverfahren sind jedoch grundsätzlich Rechtsverstöße nicht zu prüfen, die außerhalb des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften liegen (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 Verg 1/14; VK Münster, Beschluss vom 05.08.2014 - VK 10/14; 2. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.- - 2 VK LSA 16/13).
  • OLG Saarbrücken, 29.09.2004 - 1 Verg 5/04

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Auftraggeberseite

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16
    Von daher ist es sachgerecht, auf Seiten des Antragsgegners die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04; OLG Schleswig, B. v. 15.07.2003 - 6 Verg 6/03, m.w.N.).
  • VK Sachsen, 13.02.2002 - 1/SVK/002-02

    Vergaberecht - Interpretation eines Angebots

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16
    Unternehmen haben also keinen Anspruch auf Einhaltung von Vorschriften, die keine subjektiven Rechte begründen (1. VK Sachsen, Beschluss vom 13.2.2002 - 1/SVK/002-02).
  • OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16
    Von daher ist es sachgerecht, auf Seiten des Antragsgegners die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04; OLG Schleswig, B. v. 15.07.2003 - 6 Verg 6/03, m.w.N.).
  • VK Sachsen-Anhalt, 19.12.2013 - 2 VK LSA 16/13

    Verfahren für die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen: Überprüfung einer

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16
    Im Vergabenachprüfungsverfahren sind jedoch grundsätzlich Rechtsverstöße nicht zu prüfen, die außerhalb des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften liegen (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 Verg 1/14; VK Münster, Beschluss vom 05.08.2014 - VK 10/14; 2. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.- - 2 VK LSA 16/13).
  • BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01

    Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16
    Ziel der Nachprüfung im Vergabeverfahren ist die Durchsetzung eines Anspruchs des Unternehmens auf Beachtung der seinen Schutz bezweckenden Vergabevorschriften (BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001 - Verg 19/01).
  • VK Münster, 05.08.2014 - VK 10/14

    Auftraggeber kann Ausschreibung wegen sachlicher Gründe jederzeit aufheben!

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16
    Im Vergabenachprüfungsverfahren sind jedoch grundsätzlich Rechtsverstöße nicht zu prüfen, die außerhalb des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften liegen (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 Verg 1/14; VK Münster, Beschluss vom 05.08.2014 - VK 10/14; 2. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.- - 2 VK LSA 16/13).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16
    Die Darlegung oder gar der substantiierte Nachweis, dass der Antragsteller bei einem rechtmäßigen Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hätte oder dass er eine "echte Chance" auf den Zuschlag gehabt hätte, sind somit nicht erforderlich, um den Zulässigkeitsanforderungen an einen Nachprüfungsantrag zu genügen (vgl. BVerfG, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04).
  • OLG München, 20.03.2014 - Verg 17/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verband in der Rechtsform eines eingetragenen

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16
    Diese Vorschrift ist daher zwar nach einhelliger Meinung bieterschützend (statt vieler: OLG München, Beschluss vom 20.03.2014 - Verg 17/13).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16
    So muss diese lediglich schlüssig und ein Schaden denkbar sein (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03).
  • VK Thüringen, 03.07.2019 - 250-4003-11441/2019-E-003-HBN

    Keine Arbeitnehmerübernahme ohne Betreiberwechsel!

    Diese Bestimmung schützt die Bieter und gerade auch die AST als mitbietende Altbetreiberin im oben dargelegten Sinne vor unfairem Preiswettbewerb anderer Bieter (a.A. Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.05.2016, Az.: VK-SH 05/16; Fandrey in Kulartz/ Kus/Portz/Prieß, a.a.O., § 131, Rdn. 52, jeweils unter Hinweis auf den nach ihrer Auffassung allein bezweckten Schutz der Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers vor Arbeitslosigkeit).
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